Hochwasser und Flutschäden 2021
bereits seit dem ersten Tag nach den großen Regenfällen am 14.07.2021, beschäftige ich mich als Handwerker mit den dringend notwendigen Arbeiten an den vielen beschädigten und zerstörten Häusern an der Ahr.
Zwei meiner Mitarbeiter sind ebenfalls unmittelbar betroffen. Hier stand das Wasser bis im Erdgeschoss auf einer Höhe von 1,50 m. Einer unserer Firmenwagen wurde von den Fluten über den Dorfplatz von Flerzheim geschwemmt. Mit einem Teil des Teams haben wir den Schlamm aus den Häusern geschüppt und dann mit Hochdruckreinigern alles gesäubert. Danach haben wir uns darauf konzentriert unseren Freunden von den Holzwürmern (Schreinerei Rönnefarth) zu helfen, damit diese wiederum schnell selbst wieder in der Lage sind vor Ort Hilfe zu leisten. Seither habe ich bis heute rund 100 von den Fluten betroffenen Gebäude im gesamten Schadensgebiet besichtigt.
Großflächig zeigt sich hier ein ähnliches Schadensbild. In fast allen besichtigten Gebäuden wurden die Putzschichten meist von freiwilligen Helfern bis 30 cm über die Wasserlinie abgestemmt. An vielen Stellen war dafür kein optimal geeignetes Werkzeug vorhanden. Die Helfer haben ihr Bestes getan, schnell und unbürokratisch zu helfen. Dabei wurde an vielen Stellen auch das Mauerwerk beschädigt. Jetzt ist es entscheidend zu prüfen, inwieweit die Untergründe durch das Wasser kontaminiert wurden. Im besten Fall wurde die kontaminierte Schicht mit dem abgestemmten Putz bereits entfernt.
Für den Neuaufbau vom Putz ist es wichtig die Untergründe durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Dies erfolgt in der Regel durch die Schadensregulierer der Versicherungen oder die beauftragten Sanierungsfirmen. Überall dort wo kein Versicherungsschutz vorhanden ist und bisher keine Sachverständigen vor Ort waren ist eine solche Prüfung vor Beginn der Putzarbeiten dringend zu empfehlen.
Nur durch die reine optische Beurteilung kann kein fachgerechtes Urteil gebildet werden. Verunreinigungen durch Bakterien oder Mineralöle müssen nicht sichtbar sein, was leicht zu einer Fehleinschätzung führen kann, die später sehr teuer und aufwendig werden kann. Je nach Untergrundbeschaffenheit bzw. Belastung sind entsprechende Vorarbeiten erforderlich, wie zum Beispiel das Aufbringen eines speziellen Sperrgrundes. Neben dieser Überprüfung des Mauerwerks und Unterputzes, muss die Restfeuchte im Mauerwerk wieder innerhalb eines normalen Maßes sein.
Im Rahmen der uns bereits beauftragten Projekte, tragen wir selbst dafür Sorge, dass vorgenannte Punkte entsprechend geprüft werden.
Gut 14 Tage nach dem Schadensereignis haben sich die ersten Außendienstler der Putzhersteller mit uns in Verbindung gesetzt. Nur wenn der Untergrund trocken und fachlich geprüft wurde, können die richtigen Produkte ausgewählt und verarbeitet werden. Hier möchte man seitens der Putzhersteller sichergehen, dass die richtigen Produkte sinnvoll eingesetzt werden, wenn auch die Untergründe entsprechend der Systemvorgaben vorhanden sind, sonst kann eine Sanierung aus chemischen und physikalischen Gründen einfach nicht gewährleistet werden. Hierzu zählen insbesondere schadstofffreie und trockene Untergründe.
Dieser Blogbeitrag ist vor allem deshalb entstanden, weil mir aufgefallen ist, wie leichtsinnig mit dem Thema Untergrund umgegangen wird. Im Gespräch mit Schadensregulierern und Sachverständigen kommt immer wieder auf, dass aufgrund der Größe des Gebietes häufig Sachverständige ein Urteil abgeben müssen, obwohl dies nicht in ihrem eigenen Fachbereich liegt. Aus meiner Sicht führt das häufig zu nicht stichhaltigen Aussagen.
Die Meinungen, wie Untergründe richtig zu behandeln sind, gehen weit auseinander. Dort wo mir bereits ein Auftrag erteilt wurde, habe ich die Sorgfaltspflicht entsprechende Prüfungen durchzuführen, bevor wir mit unseren Arbeiten beginnen. Hierzu arbeiten wir eng mit einem Sachverständigenbüro zusammen, bei dem wir die Untergründe auf toxische Belastungen prüfen lassen. Vor Ort messen wir die Restfeuchte und dokumentieren diese entsprechend. Auf eine Prüfung vor Ort zu verzichten führt zu einem sofortigen Ausschluss der Gewährleistung oder der Ablehnung eines Auftrages.
Ihnen als Kunden und uns als ausführenden Betrieb ist mit dem Ausschluss der Gewährleistung nicht geholfen. Die Situation als solche ist schon schlimm genug. Nicht auszumalen was es bedeutet, wenn in der Zukunft der Putz noch mal erneuert werden muss, weil er zum einen nicht fachgerecht ausgeführt wurde oder die Untergrundprüfung vernachlässigt wurde. Für mich persönlich und mein Unternehmen ist dies ebenfalls eine besondere Situation und wir lernen Woche für Woche Neues dazu. Um die Arbeiten ausführen zu können und dem schon beauftragten Volumen nachkommen zu können, haben wir uns mit Innungsbetrieben aus ganz NRW verbündet. So können wir auf Mitarbeiter und erfahrene Nachunternehmer von befreundeten Partnern zugreifen. Dabei übernehmen wir die Koordination und Vorbereitung der Aufträge.
In der Regel läuft eine Anfrage außerhalb einer direkten Empfehlung über unsere Homepage, auf der bereits nach einer Woche ein entsprechendes Kontaktformular für eine Anfrage online steht. Zunächst versuchen wir die Gesamtsituation über Bilder und Grundrisse, sofern diese noch vorhanden sind zu erfassen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt ein Termin vor Ort, bei dem auch ein genaues Aufmaß gemacht wird. Gleichzeitig wird in diesem Termin der Ist-Zustand am Besichtigungstag dokumentiert. In der Regel erfolgt innerhalb von 24 Stunden ein Angebot über die zu erbringenden Arbeiten. Hierbei handelt es sich um standardisierte Angebote und entsprechend ausgewählten Materialien. Für die Projekte mit einem Termin vor Ort berechne ich eine kleine Pauschalgebühr in Höhe von 150 € für den Fall, dass später kein Auftrag erteilt wird.
Warum der Aufwand um die ganzen Untergrundprüfungen? Angestoßen durch den Hinweis der Putzhersteller sind wir sensibilisiert auf dieses spezielle Thema. Eigentlich selbstverständlich und doch in der Diskussion vor Ort häufig vernachlässigt. Von manchem Regulierer regelrecht heruntergespielt.
Doch wer muss am Ende bei einem vermeidbaren Schaden dafür geradestehen? Natürlich in erster Linie das ausführende Unternehmen und Ihnen als Kunden. Wenn die Putzschicht wieder entfernt werden muss und die Baustelle wieder von vorne beginnt, ist keinem geholfen. Nach welcher Zeit ein Schaden auftritt oder beseitigt werden muss spielt dabei dann nur noch eine untergeordnete Rolle. Daher hier meine klare Entscheidung für die Prüfung von Mauerwerk und Untergrund einen Sachverständigen mit hinzuzuziehen, um handwerklich sauber und effizient arbeiten zu können.
Hochwasserschadensanfrage