Sanierung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Stuck-Belz GmbH aus Bonn informieren darüber, welche Vorschriften bei einer Sanierung zu beachten sind.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude ist seit Ende 2020 in Kraft. Um den CO2-Ausstoß zu minimieren und die gesteckten Klimaziele bis 2030 zu erreichen, muss der Gebäudeenergieverbrauch stark reduziert werden. Denn das Beheizen unserer Gebäude verschlingt einen sehr großen Teil unserer Energiereserven. Was bedeutet das für Ihr Gebäude? Welche Dämmmaßnahmen sind sinnvoll und notwendig und wie werden sie gefördert?
Was regelt das GEG?
Im Gebäudeenergiegesetz wurden Anforderungen festgelegt, die Neubauten oder Bestandsgebäude im Hinblick auf die Wärmedämmung der Gebäudehülle, die Klima- und Heizungstechnik sowie auf den Hitzeschutz zu erfüllen haben – mit dem Ziel:
- Geringere Wärmeverluste
- Niedrigere Heizkosten
- Höhere Energieeffizienz der Gebäude
In Bezug auf Altbauten sind im GEG Nachrüstpflichten für die Wärmedämmung einzelner Bauteile und Austauschpflichten alter Heizungsanlagen nachzulesen.
Auch der Anteil, der bei Neubauten durch erneuerbare Energien abzudecken ist, ist im GEG geregelt.
Für welche Gebäude gilt das GEG?
Das GEG gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude, die mehr als vier Monate im Jahr bewohnt werden. Es tritt in Kraft bei Kauf oder Sanierung eines Wohngebäudes, wenn es nach dem 01.02.2002 errichtet wurde – Ausnahme: Wenn der Eigentümer das Gebäude bereits vor dem 01.02.2022 selbst bewohnte, besteht keine Sanierungspflicht. Ferner gilt das GEG bei Eigentümerwechsel von Wohngebäuden nach dem 01.02.2002.
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Welche Sanierungspflichten gelten nach GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in bestimmten Fällen verpflichtende Maßnahmen für Bestandsgebäude vor – unabhängig davon, ob eine Sanierung geplant ist oder nicht.
- Oberste Geschossdecke / Dachboden dämmen
Ungedämmte, zugängliche oberste Geschossdecken über beheizten Räumen müssen mindestens einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) einhalten. Alternativ kann auch die Dachfläche entsprechend gedämmt werden. Ziel ist es, erhebliche Wärmeverluste über den Dachboden zu vermeiden. - Heizungsanlagen austauschen
Heizkessel für Öl oder Gas, die älter als 30 Jahre sind und keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik verwenden, sind auszutauschen. - Leitungen und Armaturen dämmen
Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden, um Energieverluste zu minimieren. - 10 % - Regelung
Wer mehr als 10 % der Fassade, Dachfläche bzw. der Fenster erneuert, muss für die betroffenen Bauteile die aktuellen U-Werte nach GEG einhalten. Wird beispielsweise das Dach neu eingedeckt, muss es auch den vorgeschriebenen Dämmstandard erfüllen.
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