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05Apr 2014

Stucksanierung beschädigter Stuckelemente im Denkmalschutz

Stucksanierung beschädigter Stuckelemente im Denkmalschutz

Stucksanierung ist eine der Hauptaufgaben in unserer Stuckwerkstatt. Auf ganz unterschiedlichen Wegen erreichen uns beschädigte Stuckelemente. Eine Stucksanierung muss aber nicht zwingend in der Werkstatt ausgeführt werden. Oftmals können in die Jahre gekommene Stuckteile auch am Objekt einer Stucksanierung unterzogen werden und muss dafür nicht demontiert werden. In einigen Fällen, zum Beispiel bei Objekten die dem Denkmalschutz unterliegen dürfen auch stark beschädigte Stuckornamente nur vor Ort saniert werden. Bei der Stucksanierung ist es besonders wichtig sich an den ursprünglichen Materialien zu orientieren, um ein Ergebnis nahe zu kommen, wie es auch zum Zeitpunkt der ersten Montage hätte verarbeitet werden können. Da es sich in der Regel aus Mischungen von Gips, Kalk und Sand handelt ist dies auch mit heutigen Materialien noch gut machbar. Die Kunst ist es jetzt die für die Stucksanierung erforderlichen Mischungsverhältnisse herauszubekommen. Hierzu kann im Vorfeld eine Analyse hilfreich sein. Es gibt eine Reihe von Prüflaboren, die nach Mörtelproben die genaue Zusammensetzung auflisten können. Für die Wiederherstellung beschädigter Stuckelemente kann das darüber hinaus erforderlich sein eine Negativform einzelner Ornamente herzustellen. Alternativ können Fehlstellen im Stuck auch von Hand nachmodelliert werden