Fördermittel für barrierearme Wohnungsanpassungen
Aktueller Hinweis !
(09/2012) Der Zinssatz für das Darlehen (Programm 159) wurde noch einmal vergünstig und ist jetzt nicht mehr laufzeitabhängig. Er beträgt nun 1,00% effektiv pro Jahr.
Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Jeder Mensch möchte im Alter möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wenn Bewegungseinschränkungen zunehmen, können allerdings einige Maßnahmen zur Erleichterung alltäglicher Bewegungsabläufe notwendig werden. Solche Maßnahmen können z. B. der Einbau einer Fahrrampe für Rollstühle, die Verbreiterung von Türen, die Installation eines Treppenliftes oder der Einbau einer bodengleichen Dusche sein.
Als Anreiz stehen zahlreiche Fördertöpfe in der EU, beim Bund, den Ländern und Gemeinden zur Verfügung, die abhängig von der individuellen Situation genutzt werden können. Fast alle Fördermittel müssen aber zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahme beantragt werden.
KfW-Förderung mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen"
Das KfW-Programm fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z.B. Behinderungen) der Nutzer ist.
Programm Nr. 159 - Altersgerecht umbauen:
Programm Nr 159 - Förderung des Barriereabbaus im Wohnungsbestand. Das Programm Altersgerecht Umbauen unterstützt den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer durch zinsgünstige Darlehen.
Aktuelle Informationen, Konditionen sowie Antragsformulare stehen bei der KfW Bankengruppe zur Verfügung.
Änderung (Stand: 09/2012) zu den Förderungen "Barrierereduzierung"
Der Zinssatz für das Darlehen (Programm 159) wurde noch einmal vergünstig und ist nicht mehr laufzeitabhängig. Er beträgt nun 1,00% effektiv pro Jahr.
Änderung (Stand: 04/2012) zu den Extra-Förderungen "Barrierereduzierung"
Das Programm mit der Nummer 155 wird ab dem 01.04.2012 in Programmnummer 159 unbenannt. Im Programm Nummer 159 sind dann alle geplanten Vereinfachen der Förderbausteine bereits enthalten.
Änderung (Stand 01/2012) zu den Extra-Förderungen "Barrierereduzierung"
Das Programm „Altersgerecht umbauen“ (barrierefrei), welches bisher aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert wurde, war bis Ende 2011 befristet. Dieses Programm läuft aber nicht ganz aus sondern wird nun (seit dem 01.01.2012) mit eigenen Mitteln von der KfW weitergeführt. Dies aber mit veränderten Konditionen!
Wichtig: Die Zuschussvariante ist seit dem 01.01.2012 komplett eingestellt worden.
Die Förderung beschränkt sich also auf attraktive Zinssätze.
Aber auch bei den Zinssätzen gibt es Änderungen zu dem bisherigen Programm. Ab dem 01. April 2012 sollen die Konditionen dieses Angebots noch einmal überarbeitet werden um das Programm insgesamt zu vereinfachen. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.
Was wird gefördert?
Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispielsweise der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Auch viele weitere Maßnahmen können mit Hilfe von zinsgünstigen Darlehen oder Krediten finanziert werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindestanforderungen berücksichtigt werden.
Rechtzeitige Antragsstellung
Entscheidend ist immer, dass Sie den Antrag auf die Förderung vor Beginn der Umbauten stellen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Baumaßnahmen in Anspruch nehmen können.
Sonstige Förderungen - Förderungen von Krankenkassen / Pflegeversicherungen
Auch die Pflegeversicherungen der Krankenkassen fördern Baumaßnahmen in Richtung Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen:
Weiterführende externe Links
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